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NACHRICHTEN

01.04.2010

AK Studie: Nebenkosten-Wildwuchs bei Strom und Gas!

AK Studie zeigt deutliche Preisunterschiede zwischen Anbietern – Preisvergleiche bringen Bares


Die Heizkosten-Rechnungen werden heuer höher ausfallen auf Grund des langen Winters. Schliesslich sind auch die Preisunterschiede bei Strom und Gas zwischen den Anbietern gross. Und: Die Nebenkosten differieren ebenfalls enorm. Das zeigt eine aktuelle Studie der Energieagentur im Auftrag der AK. „Die Energiekosten belasten schon jetzt die Ärmsten stark. Viele wissen nicht, wie sie ihre Energierechnungen zahlen sollen. Sie trifft es doppelt, wenn sie noch durch teure Nebengebühren, etwa Abschaltgebühren oder Mahnspesen, draufzahlen“, sagt Silvia Angelo, Leiterin des AK Wirtschaftsabteilung. „Konsumenten sollen jedenfalls ihren Energieverbrauch unter die Lupe nehmen und die Preise vergleichen. Das bringt Ersparnisse!“

Die AK hat bei der Energieagentur eine Studie in Auftrag gegeben. Die AK Studie zeigt: Bei Strom und Gas gibt es je nach Netzbetreiber massive Unterschiede bei den Nebenkosten. So machen etwa bei Strom und Gas die Aus- und Einschaltkosten in der Normalarbeitszeit bis zu 72 Euro aus oder Mahnspesen für die erste Mahnung bis zu fünf Euro. „Wer ohnehin auf jeden Euro schauen muss und mit seiner Energierechnung in Zahlungsverzug kommt, muss oft auch noch beträchtliche Nebenkosten zahlen“, sagt Angelo.

Aber auch bei den Energiepreisen sind die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Energie-Anbietern gross. Bei einem durchschnittlichen Jahres-Verbrauch machen die Preisunterschiede sowohl bei Strom als auch bei Gas bis zu 100 Euro aus. „Auf Grund von Rabatten gibt es sehr viel Bewegung bei den Preisen. Das bedeutet für die Konsumenten, regelmässige Preisvergleiche lohnen sich“, erklärt Angelo. Mit dem Strom- und Gaspreisrechner im Internet finden KonsumentInnen den günstigsten Anbieter in ihrem Wohngebiet – auf der AK Homepage unter www.arbeiterkammer.at.

Die AK Studie zeigt ausserdem: Bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch bei Strom geht von der Gesamtrechnung jeweils ein Drittel auf Steuern und Abgaben, Netzkosten sowie Energiepreis. Bei Gas haben die Energiekosten einen Anteil von 50 Prozent, die Netzkosten sowie Steuern und Abgaben jeweils einen Anteil von rund 25 Prozent an den Gesamtkosten.

SERVICE: Die AK Energiepreis-Studie finden Sie unter www.arbeiterkammer.at

AK: Energiearmut bekämpfen!

Massnahmenpaket der AK mit dem 3. EU-Energie-Binnenmarktpaket umsetzen

Rund 330.000 Menschen können ihre Wohnungen oder Häuser nicht angemessen warm halten. Viele wissen nicht, wie sie ihre Stromrechnungen bezahlen und werden durch hohe Nebengebühren belastet. Damit muss Schluss sein! Die AK verlangt ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Energiearmut und für mehr Konsumentenrechte. Das soll bis zum Herbst mit dem 3. EU-Energie-Binnenmarktpaket in Österreich umgesetzt werden.

Konkret fordert die AK ein „Schutzpaket für Energie-KonsumentInnen“:

1 Höchstpreise für Nebengebühren bei Strom und Gas festsetzen
Die AK will eine bundesweite Höchstpreisregelung für Nebengebühren durch die Regulierungsbehörde. Ratenzahlungspläne müssen kostenlos werden. Die Nebengebühren (etwa Kosten für An- und Abschaltungen, Vorauszahlungszähler) sind je nach Netzanbieter und Strom- und Gaslieferant unterschiedlich hoch. Einkommensschwache Haushalte geraten öfter in Zahlungsverzug und kommen so leicht in eine Schuldenspirale.

2 Geregelte Mahnverfahren bei Energierechnungen
Mahnverfahren sollen gesetzlich geregelt werden. Eine Abschaltung von Energie soll erst möglich sein, wenn der Konsument mindestens zwei schriftliche Mahnungen bekommen hat. Dann soll die Abschaltung mit einer entsprechenden Frist per eingeschriebenen Brief angedroht werden. Das muss in den Geschäftsbedingungen veröffentlicht werden.

3 Nicht zu viel vorauszahlen – kein Risikozuschlag für Arme
Wer eine schlechte Bonität hat, muss oft als Sicherheitsleistung mehrere Teilbeträge vorauszahlen. Einkommensschwache können derartig hohe Beträge meist nicht vorfinanzieren. Deshalb soll maximal eine Monatsrate als Vorauszahlungsverpflichtung erlaubt sein. Die Rate muss dem zu erwartenden Verbrauch entsprechen. Ausserdem dürfen von Personen mit schlechter Bonität keine Risikozuschläge verlangt werden.

4 Jährlicher Bericht zur Energiearmut in Österreich
Die Netzbetreiber und Energieversorger müssen dem Regulator Daten, etwa zur Anzahl der Abschaltungen oder Ratenzahlungsverfahren geben. Der Regulator muss einen Bericht erstellen. Im Bericht soll verdeutlicht werden, welche Konsumentengruppen gefährdet sind, von Stromlieferungen ausgeschlossen zu werden. Ergibt sich aus dem Bericht Handlungsbedarf, soll eine gänzliche oder teilweise Befreiung von den Strom-Netzgebühren verordnet werden.

5 Förderung von Enregie-Effizienzmassnahmen und kostenlose Energieberatung
Die AK verlangt eine Neuauflage des „Sanierungsschecks“ aus dem Jahr 2009 und die Ausweitung auf private mehrgeschossige Zinshäuser. Das hilft Energiesparen und wirkt sich positiv auf das Klima und den Arbeitsmarkt aus. Ausserdem soll es eine kostenlose Vor-Ort-Energieberatung für einkommensschwache Haushalte geben. Kostengünstige Energiespar-Massnahmen wie Fensterisolierbänder oder Einschränkung des Stand-by-Verbrauchs schonen auch die Geldbörse.


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